Urlaub für den Umzug nehmen?

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Uns allen ist klar, dass jeder Umzug sehr zeitintensiv ist. Ob der Umzug in einem kleinen oder großen Umfang stattfindet, spielt dabei meist keine große Rolle. Angefangen bei der Umzugsplanung, den Wohnungsbesichtigungen bis hin zu den Renovierungen und Entrümpelungen. Um nur ein paar Aufgaben zu nennen. Packen, Abbauen, Ummelden und Wiederaufbauen, schafft man das alles neben der Arbeit? Oder nimmt man besser Urlaub?
Der Sonderurlaub
Gerade, wenn man den Umzug in Eigenregie durchführt, kann der Zeitaufwand unerwartet groß werden. Um die Umzugsphase nicht Wochen hinauszuziehen, werden häufig einige Tage des Jahresurlaubs genommen. Die Urlaubstage helfen dabei zeitlich etwas flexibler zu sein. Dabei könnte man eigentlich nach dem Umzugsstress ein paar Tage Urlaub gut gebrauchen. Doch es ist nicht immer zwingend den Jahresurlaub für den Umzug „anzuzapfen“. In einigen Fällen ist es möglich einen Sonderurlaub für den Umzug zu erhalten. Deshalb könnte sich eine Nachfrage auf der Arbeitsstelle lohnen. Eine sichere Alternative… Wer keinen Sonderurlaub bekommt und sich seine Urlaubstage aufsparen möchte, kann den Umzug von einem Umzugsunternehmen durchführen lassen. Die Umzugsprofis machen das jeden Tag und arbeiten dementsprechend effektiv. Das spart eine Menge Zeit und die Urlaubstage verbleiben, um sich zu erholen.
Haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Umzugsurlaub?
Wer aus betrieblichen Gründen umzieht, hat einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubstage für den Umzug. Wenn das Unternehmen den Standort wechselt und Sie beispielsweise dadurch den Wohnort wechseln müssen, stehen Ihnen zusätzliche Urlaubstage zu. Je nach Berufsgruppe und Grund des Umzugs unterscheidet sich allerdings die Anzahl der Urlaubstage für das Umzugsvorhaben. Bei einer Versetzung ins Ausland beispielsweise, können mehr Urlaubstage beansprucht werden als bei einer Versetzung innerhalb Deutschlands. Beachten Sie auch bei beruflich bedingten Umzügen die Möglichkeit, einige der Umzugskosten steuerlich geltend zu machen. Bei einem Umzug aus privaten Gründen gibt es keinen gesetzlich festgelegten Anspruch auf Umzugsurlaub. Es gibt jedoch einige Branchentarifverträge, die ein bis zwei Tage zusätzlichen Urlaub im Rahmen eines Umzugs ermöglichen. Ob Ihre Branche dazugehört, erfahren Sie am besten in der Personalabteilung, beim Betriebsrat oder bei der Gewerkschaft.

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